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Rabattfreibeträge

Freibetrag

Arbeitnehmer erhalten auf Sachzuwendungen oder Dienstleistungen ihres Arbeitgebers einen Rabattfreibetrag von € 1.080,00 pro Kalenderjahr. Für die Anwendung dieses Freibetrags kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer die rabattierte Arbeitgeberleistung während seiner aktiven Tätigkeit bezieht oder während seines Ruhestandes (FG München vom 30.5.2016, 7 K 428/15).

Stand: 28. September 2016

Bild: knipsit - Fotolia.com

Über H. Happe & Partner

Wir sind Steuerberater und Rechtsanwalt mit Sitz in Inden/Altdorf und bieten professionelle und seriöse Beratung im Bereich Steuerberatung und Rechtsberatung. Wir vertreten Mandanten nicht nur am Kanzleistandort und im regionalen Umkreis (z. B. Jülich, Düren, Eschweiler, Aachen), sondern über Stadtgrenzen hinaus. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

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