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Forderungseintreibung, Inkassotätigkeit
Wir bestimmen mit geschultem Blick, welche Ansprüche Ihnen tatsächlich zustehen und übernehmen die Korrespondenz mit der Gegenseite.
Ein anwaltliches Schreiben wird von Schuldnern oftmals ernster genommen als Schreiben und Mahnungen durch Sie als Gläubiger. Somit lässt sich das angestrebte Ziel nicht selten bereits außergerichtlich erreichen.
Wir stimmen jede Maßnahme mit Ihnen ab und bemühen uns zu jeder Zeit um die für Sie kostengünstigste Vorgehensweise.
Müssen Forderungen dennoch gerichtlich geltend gemacht werden, stehen wir Ihnen ebenso kompetent zur Seite – sei es in einem gerichtlichen Mahn- oder Klageverfahren und einer möglichen Zwangsvollstreckung z.B. in Form von Sach-, Konto-, Lohn- oder Forderungspfändung.