Seitenbereiche
Inhalt

Jahresabschluss 2015 beschließen

Jahresabschluss

GmbH-Gesellschafter müssen nach dem GmbH-Gesetz (§ 42 a GmbH-Gesetz) spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate über den Jahresabschluss und über die Ergebnisverwendung beschließen. Gesellschafter von kleinen GmbHs und Kleinst-GmbHs haben hierzu noch Zeit bis zum 30.11.2016. Kleine GmbHs sind solche mit einer Bilanzsumme von weniger als € 6 Mio. oder einem Umsatzerlös von weniger als € 12 Mio. bzw. mit nicht mehr als 50 Arbeitnehmern. Kleinst-GmbHs sind solche mit einer Bilanzsumme von nicht mehr als € 350.000,00 oder Umsatzerlösen von nicht mehr als € 700.000,00 bzw. einer Arbeitnehmerzahl von nicht mehr als 10.

Gesellschafterversammlung

Für die Einladung zur diesbezüglichen Gesellschafterversammlung gilt eine Frist von einer Woche, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.

Stand: 27. Oktober 2016

Bild: CG - Fotolia.com

Über H. Happe & Partner

Wir sind Steuerberater und Rechtsanwalt mit Sitz in Inden/Altdorf und bieten professionelle und seriöse Beratung im Bereich Steuerberatung und Rechtsberatung. Wir vertreten Mandanten nicht nur am Kanzleistandort und im regionalen Umkreis (z. B. Jülich, Düren, Eschweiler, Aachen), sondern über Stadtgrenzen hinaus. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.