Seitenbereiche
Inhalt

Digitale Finanzberichte an Kreditinstitute

Übermittlung von Jahresabschlüssen 

Jahresabschlüsse werden von Unternehmern oder deren Steuerberater bisher überwiegend in Papierform oder als PDF-Datei an die Sparkassen und Banken übermittelt. Dort müssen die Daten anschließend zur weiteren Verarbeitung manuell erfasst werden. Mit dem neuen Digitalen Finanzbericht (DiFin) soll künftig eine direkte Verarbeitung der im bekannten XBRL-Format übermittelten Daten erfolgen können.

Vorteile

Wesentlicher Vorteil der digitalen Finanzberichte für die Unternehmen ist eine schnellere Kreditentscheidung. Voraussetzung für die elektronische Übermittlung ist die Abgabe einer Haftungsklarstellungserklärung vonseiten der Bank bzw. Sparkasse sowie eine Erklärung des Unternehmers (Bankkunden) gegenüber seinem Kreditinstitut über die Verbindlichkeit der digital übermittelten Jahresabschlüsse (Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung).

Stand: 28. Mai 2018

Bild: thomasp24 - Fotolia.com

Über H. Happe & Partner

Wir sind Steuerberater und Rechtsanwalt mit Sitz in Inden/Altdorf und bieten professionelle und seriöse Beratung im Bereich Steuerberatung und Rechtsberatung. Wir vertreten Mandanten nicht nur am Kanzleistandort und im regionalen Umkreis (z. B. Jülich, Düren, Eschweiler, Aachen), sondern über Stadtgrenzen hinaus. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.