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Language: de

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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

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Steuernews-TV

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Was ist zu beachten, wenn steuerbegünstigtes Vermögen vererbt wird?

00:00:09.920 --> 00:00:15.720
Im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gibt es eine Reihe von steuerbegünstigtem Vermögen.

00:00:15.720 --> 00:00:19.400
Zählt steuerbegünstigtes Vermögen zum Nachlass und ist der Empfänger

00:00:19.400 --> 00:00:22.200
des Vermögens eine Erbengemeinschaft, so tritt mit

00:00:22.200 --> 00:00:28.120
ihrer Auseinandersetzung ein sogenannter Begünstigungstransfer ein. Was heißt das?

00:00:28.120 --> 00:00:31.320
Die Steuerbegünstigung für das betreffende Erbvermögen geht

00:00:31.320 --> 00:00:34.480
auf denjenigen Miterben aus der Erbengemeinschaft über,

00:00:34.480 --> 00:00:39.000
der die begünstigten Vermögenswerte im Rahmen der Nachlassteilung erhält.

00:00:39.000 --> 00:00:44.040
Die BFH-Rechtsprechung setzt strenge Maßstäbe an den Begünstigungstransfer.

00:00:44.040 --> 00:00:48.600
Der Übergang der Steuerbegünstigung für das Erbvermögen ist nur dann gewährleistet,

00:00:48.600 --> 00:00:52.920
wenn die Übertragung im inneren Zusammenhang mit dem Erbfall erfolgt ist.

00:00:52.920 --> 00:00:55.320
Ein innerer Zusammenhang wird im Allgemeinen bei

00:00:55.320 --> 00:01:00.000
einer Erb-Auseinandersetzung innerhalb der ersten sechs Monate angenommen.

00:01:00.000 --> 00:01:04.880
Dauert die Erb-Auseinandersetzung voraussichtlich länger, sollte von den Miterben zeitnah ein

00:01:04.880 --> 00:01:12.120
Erb-Auseinandersetzungsvertrag verfasst und entsprechend dokumentiert werden.

00:01:12.120 --> 00:01:14.760
Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

