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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

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Steuernews-TV

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Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?

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Eine doppelte Haushaltsführung liegt laut Finanzverwaltung vor, wenn der Arbeitnehmer

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außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand hat und gleichzeitig am

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Arbeitsort wohnt. Dem Bundesfinanzhof nach liegt ein eigener Hausstand auch dann vor, wenn der

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Betreffende am Ort des Lebensmittelpunktes einen Ein-Personen-Haushalt im Haus der Eltern führt.

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Dies zeigt der Fall eines Werkstudenten. Er wollte die Kosten für seine Wohnung am

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Studienort als Werbungskosten geltend machen. Sein Lebensmittelpunkt lag aber weiterhin im

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Elternhaus, wo er das gesamte erste Obergeschoss bewohnte. Doch Finanzamt und Finanzgericht lehnten

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die Anerkennung der Mehrkosten ab, mit der Begründung, der Steuerpflichtige habe

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keinen eigenen Hausstand geführt und sei in den Haushalt seiner Eltern eingegliedert gewesen.

00:00:58.240 --> 00:01:04.160
Der Bundesfinanzhof sah das anders: Er hob das Urteil auf und verwies den Fall zurück.

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Eine Wohnung gilt als eigener Hausstand, wenn sie nach Größe und Ausstattung ein

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selbstständiges Wohnen ermöglicht, auch wenn sie sich im Elternhaus

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befindet. Eine finanzielle Beteiligung am Haushalt spielt dabei keine Rolle.

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Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

