WEBVTT
Kind: captions
Language: de

00:00:04.130 --> 00:00:09.649
Steuerfreie Lohnbestandteile: Mehr Netto für Arbeitnehmer

00:00:09.649 --> 00:00:14.090
Als Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter mit steuerfreien Extras zu

00:00:14.090 --> 00:00:17.760
belohnen und für mehr Netto vom Brutto zu sorgen.

00:00:17.760 --> 00:00:23.060
Welche steuerfreien Lohnbestandteile sieht das Einkommensteuergesetz vor?

00:00:23.060 --> 00:00:26.397
Im Rahmen der Lohnabrechnung können Sie Ihren Mitarbeitern

00:00:26.397 --> 00:00:28.949
einen Reisekostenersatz erstatten,

00:00:28.949 --> 00:00:31.813
Warengutscheine und Sachbezüge gewähren und

00:00:31.813 --> 00:00:36.180
einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten zukommen lassen.

00:00:36.180 --> 00:00:39.444
Zu den steuerfreien Lohnbestandteilen zählen auch

00:00:39.444 --> 00:00:42.748
Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit,

00:00:42.748 --> 00:00:46.627
Betriebsveranstaltungen, wie z. B. eine Weihnachtsfeier,

00:00:46.627 --> 00:00:48.652
typische Berufskleidung,

00:00:48.652 --> 00:00:51.065
Belegschafts- und Personalrabatte

00:00:51.065 --> 00:00:54.829
sowie betriebliche Gesundheitsförderung und Erholungsbeihilfen,

00:00:54.829 --> 00:00:58.050
wie etwa ein Kurs für Rückengymnastik.

00:00:58.050 --> 00:01:00.846
Schließlich haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit,

00:01:00.846 --> 00:01:05.521
Umzugskosten für einen beruflich veranlassten Wohnortwechsel zu erstatten,

00:01:05.521 --> 00:01:08.191
Fort- und Weiterbildungskosten zu übernehmen

00:01:08.191 --> 00:01:13.059
und Unterstützungsleistungen bei Notfall oder Krankheit auszubezahlen.

00:01:13.059 --> 00:01:17.320
Bitte beachten Sie bei der Gewährung von steuerfreien Lohnbestandteilen die aktuellen

00:01:17.320 --> 00:01:21.647
Gesetzesvorgaben und Betragsgrenzen.

00:01:21.647 --> 00:01:22.881
Sie haben Fragen?

00:01:22.881 --> 00:01:26.690
Unser Beraterteam informiert Sie gerne.
