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Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Sonder-AfA

Investitionen in den Mietwohnungsneubau sind steuerlich von einer besonders hohen Sonderabschreibung begünstigt. Während für gewöhnliche Mietimmobilien im Regelfall 2 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden können, können für neue Wohnungen im Jahr der Anschaffung/Herstellung und den folgenden drei Jahren bis zu 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten zusätzlich zur normalen Abschreibung, also insgesamt 7 %, in Anspruch genommen werden.

Stichtag 31.12.2021

Voraussetzung ist u. a., dass der Bauantrag vor dem 1.1.2022 gestellt wird bzw. noch bis 31.12.2021 mit den Baumaßnahmen begonnen worden ist. Immobilieninvestoren sollten daher noch bis Monatsende ihre Bauanträge einreichen.

Stand: 27. Oktober 2021

Bild: ©ah_fotobox/stock.adobe.com

Über H. Happe & Partner

Wir sind Steuerberater und Rechtsanwalt mit Sitz in Inden/Altdorf und bieten professionelle und seriöse Beratung im Bereich Steuerberatung und Rechtsberatung. Wir vertreten Mandanten nicht nur am Kanzleistandort und im regionalen Umkreis (z. B. Jülich, Düren, Eschweiler, Aachen), sondern über Stadtgrenzen hinaus. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

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