Seitenbereiche
Inhalt

Familienhotel-Entscheidung des BFH

Familienhotel

Bei dem streitgegenständlichen Familienhotel handelt es sich um eine Einrichtung eines gemeinnützigen, wohltätigen Vereins. Der Verein unterhielt eine Ferien- und Bildungsstätte, welche als „Familienhotel“ bezeichnet wurde. Die Einrichtung verfügte über Einzel-, Doppel- und Familienzimmer. Die Finanzverwaltung forderte Nachweise dafür, dass zwei Drittel der Leistungen an die in der Vereinssatzung genannten bedürftigen Personengruppen erfolgt seien. Der Verein erbrachte keine Nachweise. Das vorinstanzliche Finanzgericht (FG) Köln sah in dem Familienhotel einen in vollem Umfang steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (FG Köln vom 19.2.2015, 13 K 3354/10, vgl. Gastronews Ausgabe II 2016).

Entscheidung des BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich jetzt in seiner Revisionsentscheidung der Vorinstanz angeschlossen und das Familienhotel mangels entsprechender Nachweise als nicht „steuerbegünstigte Einrichtung der Wohlfahrtspflege“ qualifiziert (21.9.2016, V R 50/15). Eine Einrichtung zur Wohlfahrtspflege wäre in dem Hotelbetrieb nur dann gegeben, wenn mindestens zwei Drittel der Übernachtungsleistungen an bedürftige Personen ausgeführt werden (§ 66 Abgabenordnung – AO).

Stand: 29. März 2017

Bild: uwimages - Fotolia.com

Über H. Happe & Partner

Wir sind Steuerberater und Rechtsanwalt mit Sitz in Inden/Altdorf und bieten professionelle und seriöse Beratung im Bereich Steuerberatung und Rechtsberatung. Wir vertreten Mandanten nicht nur am Kanzleistandort und im regionalen Umkreis (z. B. Jülich, Düren, Eschweiler, Aachen), sondern über Stadtgrenzen hinaus. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.