Meldescheine
Hoteliers mussten bisher für jede Übernachtung einen Meldeschein ausfüllen, der vom Gast persönlich unterschrieben werden musste.
Bürokratieentlastungsgesetz III
Mit dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz (vom 28.11.2019 BGBl I 2019 S. 1746) tritt eine Erleichterung für Hoteliers ein. Mit dem Gesetz wurde der Meldezettel durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt. §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz wurden entsprechend geändert.
Bestätigungsverfahren
Für die elektronische Übermittlung ist die Zustimmung und die Bestätigung der beherbergten Person über die Richtigkeit und Vollständigkeit der elektronischen Daten am Tag der Ankunft erforderlich. Die Zustimmung und Bestätigung kann u. a. auch dadurch erfüllt werden, dass die beherbergte Person einen kartengebundenen Zahlungsvorgang mit einer starken Kundenauthentifizierung auslöst, bei dem die zweckgebundene Zuordnungsnummer des eingesetzten Zahlungsmittels erhoben wird oder einen elektronischen Identitätsnachweis erbringt oder den Personalausweis vor Ort auslesen lässt (§29 Bundesmeldegesetz).Die Änderungen im Bundesmeldegesetz sind zum 1.1.2020 in Kraft getreten.
Stand: 09. April 2020
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