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Hygienemaßnahmen

Unter Beachtung der nachfolgenden Hygienemaßnahmen bieten wir ab dem 3. Juni 2020 wieder Besprechungstermine in unseren Kanzleiräumen an:

  1. Ein Besuch der Kanzlei ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (!) möglich.
  2. Der Kanzleibesuch ist derzeit grundsätzlich nur für Einzelpersonen möglich, es sei denn die Beratung erfordert zwingend die Anwesenheit weiterer Personen. Aufgrund der geltenden Abstandsvorschriften ist in unseren Besprechungsräumen jedoch nur die Teilnahme von max. 2 Mandanten/Besuchern möglich.
  3. Die Mandanten/Besucher versichern, dass sie und alle Familienmitglieder keine Symptome wie Fieber und Husten haben und keinen bekannten Kontakt mit Personen hatten, die positiv auf Covid-19 getestet worden sind.
  4. Die Besprechungen erfolgen mit einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  5. Wir bitten Sie, bei Betreten der Kanzleiräume die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die Hände zu desinfizieren. Ein entsprechender Desinfektionsmittel-Spender steht am Empfang bereit.
  6. Wir verzichten bei der Begrüßung auf das Händeschütteln.
  7. Sie begeben sich nach einer kurzen Begrüßung am Empfang direkt in unser Besprechungszimmer.
  8. Wir halten einen Abstand in der Kanzlei von mindestens 1,50 Meter bei Begegnungen ein.
  9. Derzeit können wir Ihnen leider aus hygienischen Gründen keine Getränke anbieten.
  10. Ebenfalls aus hygienischen Gründen ist eine Nutzung unserer Sanitärräume nur in Ausnahmefällen möglich.
  11. Wir desinfizieren unseren Besprechungsraum sowie Türklinken regelmäßig.

So versuchen wir Sie und uns vor dem Corona-Virus zu schützen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Vielen Dank für die Beachtung der Hygieneregeln und für Ihre Unterstützung. 

Selbstverständlich bieten wir Ihnen daneben auch weiterhin Telefontermine an. Die erforderlichen Unterlagen (Vorkorrespondenz, etc.) können Sie uns gerne vorab per Dateiupload (einen Link für den sicheren Upload, sofern Sie nicht bereits unsere HP-fileBOX nutzen, stellen wir Ihnen gerne vorab zur Verfügung), E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen. Belegordner können Sie weiterhin ohne vorherigen Termin in unserer bereitgestellten Box vor der Kanzleitür für uns ablegen. 

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